Der Arbeitgeberzuschuss ist die Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für seine Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privatkrankenkasse versichert sind.
Der Arbeitgeberzuschuss beläuft sich in der Krankenversicherung auf 7,3%, in der Pflegeversicherung auf 1,025%, bezogen auf das Arbeitsentgelt (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Krankenversicherung | Pflegeversicherung | |
Beitragsbemessungsgrenze | 4.125,00 EUR | 4.125,00 EUR |
Höchstmöglicher Arbeitgeberzuschuss 2015 | 301,13 EUR | 48,47 EUR |