September 2016 - Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den Sozialversicherungsgrenzwerten für 2016 liegt vor. Demnach ergeben sich folgende Werte für die Krankenversicherung:
Versicherungspflichtgrenze 2016: 56.200 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2016: 50.850 Euro
Dies ist durch die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung festgelegt; diese wird auf Basis des Referentenentwurfs von der Bundesregierung beschlossen und durch den Bundesrat genehmigt.